Das kann doch wohl nicht wahr sein....
started by wrnr (30-07-2008, 11:18)
30-07-2008, 11:18
Das Bundesverssungsgericht in Karlsruhe hat die Regelungen von Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Die Länder müssen bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen.
Begründung:
Ein absolutes Rauchverbot in Lokalen wäre zulässig, wenn es aber für größere Gaststätten Raucherzimmer geben darf, dann müssten auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden.
Die Gesetze gelten vorerst weiter mit folgenden Ausnahmen:
Rauchen in Kleinkneipen erlaubt, wennDiskotheken in B-W dürfen abgetrennte Raucherräume einrichten, wenn
Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung: «Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut»
wrnr edited this post 30-07-2008, 11:21
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